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Batteriegesetz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stephan Seth   
Sonntag, den 27. November 2011 um 10:36 Uhr

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten -insbesondere Uhren-, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Endverbraucher gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien sollen und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben.

Sie können Batterien auch unentgeltlich an unserer nachfolgenden Anschrift zurückgeben:

Studio Seth - Postplatz 1 - 74348 Lauffen am Neckar

Unsere Rücknahmeverpflichtung als Vertreiber beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

Unser Vorlieferant ist seiner Meldepflicht beim Umweltbundesamt nachgekommen.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.

 
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